Praxis
...ist modern eingerichtet und leicht zu finden.

Aufgrund besonderer fachlicher Qualifikation, personeller und räumlicher Voraussetzungen und Vorschriften nimmt unsere Praxis am H-Arzt-Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) teil.
Ein H-Arzt ist ein Arzt mit speziellen unfallmedizinischen Kenntnissen. Die Zulassung ist mit hohen Auflagen bzgl. der beruflichen Qualifikation sowie der Praxisausstattung verbunden und wird durch den zuständigen Landesverband der BG erteilt.
Berufsgenossenschaftlich versicherte Unfälle (Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Unfälle von Schülern, Studenten und Besuchern von Kindergärten) erfolgen zulasten der Berufsgenossenschaften.
Die Landesverbände haben bundesweit über 3.300 Ärzte in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca.425.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in diesem Verfahren versorgt.
Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
- Untersuchung und Behandlung der Unfallverletzungen
- Erstellung und automat. Weiterleitung der Befundberichte an die BG
- Weiter- und Nachbehandlung nach BG-Unfällen
- Erstellung von Gutachten im Auftrag der BG

